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Die DLRG-Jugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zustehenden und zufließenden Mittel.

Aufgaben der DLRG-Jugend sind unter der Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtstaates:

  1. der Einsatz für die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.
  2. Förderung der sportlichen Bestätigung im Rahmen des Rettungsschwimmens zur körperlichen Leistungsfähigkeit und Gesunderhaltung.
  3. Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge.
  4. Förderung der internationalen Verständigung
  5. Entwicklungen neuer Formen der Bildung und zeitgemäßer Freizeitgestaltung.
  6. Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen.

 

Die DLRG-Jugend übt ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

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